Baurechtliche Aspekte einer Terrassenüberdachung in Berlin
Das müssen Sie wissen!
In unserer Hauptstadt Deutschland wird eine Überdachung der Terrasse genauso geschätzt wie in allen anderen Bundesländern. Nur wie ist es mit der Terrassenüberdachung Baugenehmigung in Berlin? Wie Sie Ihre Überdachung ohne Genehmigung errichten können und was Sie dabei genau beachten müssen zeigen wir Ihnen in unserem Beitrag. Eine Terrassenüberdachung bietet Schutz vor Wind, Regen & Sonne. An Tagen mit Schlechtwetter kann man trotzdem gemütlich auf der Terrasse sitzen und an sehr heißen Sommertagen kann man die Terrasse nach belieben beschatten.
Terrassenüberdachung ohne Baugenehimigung in Berlin?
Zum Glück ist eine Baugenehmigung für eine Terrassenüberdachung in Berlin nicht immer erforderlich. Unter einhalten bestimmter Richtlinien gehört die Überdachung zu den kleineren Bauvorhaben und kann somit genehmigungsfrei errichtet werden. Die Terrassenüberdachung darf eine Größe von 30 m² nicht überschreiten und darf nur eine max. Tiefe von 3 m haben. Natürlich spielt auch der Abstand zum Nachbargrundstück eine beträchtliche Rolle und sollte nicht außer Acht gelassen werden. Dazu informiert man sich am besten beim zuständigen Bauamt über die Abstände welche eingehalten werden müssen. Ist eine Überdachung aber im Bebauungsplan an der von Ihnen gewünschten Position vorgesehen, sollte dies keine Probleme verursachen. Man sollte sich aber desto trotz unbedingt vor Baubeginn bei der zuständigen Baubehörde über die geltenden Vorschriften informieren. In manchen Regionen in Berlin dürfen Terrassenüberdachungen unter folgenden Voraussetzungen ohne Genehmigung errichtet werden (Vollständigkeit & Rechtsgültigkeit nicht garantiert):
- Maximale Größe der Terrassenüberdachung 30m²
- Eine maximale Tiefe von 3 m
- Abstände zu Gundstücksgrenzen müssen eingehalten werden.
- Die Überdachung muss dem Bebauungsplan entsprechen
Diese zu berücksichtigenden Bedingungen können Sie am örtlichen Bauamt bzw. der Baubehörde einsehen. Dort werden Sie alle genauen Informationen für Ihr konkretes Bauvorhaben erhalten. Auch Dinge die außerdem beachtet werden müssen wie Denkmalschutz, Brandschutz und Umweltschutz erfahren Sie dort.
Wann wird eine Baugenehmigung für eine Terrassenüberdachung in Berlin benötigt?
Sie haben Vorstellungen von Ihrer Überdachung, welche nicht den Richtlinien der verfahrensfreien Bauvorhaben entsprechen? Dann müssen Sie eine Baugenehmigung für Ihre Terrassenüberdachung in Berlin anfordern. Da solch ein Vorhaben aber Gang und Gebe ist, können Sie davon ausgehen, dass diese bewilligt wird. Dazu müssen Sie Ihre Vorstellungen auf Papier bringen und eine aussagekräftige Skizze erstellen. Ihr gewählter Hersteller ist Ihnen dabei natürlich gerne behilflich und lässt Ihnen nützliche Dokumente für die Genehmigung zukommen.
Diese Dokumente benötigen Sie für einen Bauantrag einer Terrassenüberdachung in Berlin:
(Vollständigkeit & Rechtsgültigkeit nicht garantiert)
- Bauzeichnung
- Flurkarte (nicht älter als 6 Monate)
- Lageplan des Baugrundstücks
- Baubeschreibung
- Statik-Verfahren + Unterschrift des Erstellers
- Bekanntgabe der Inhaber der Nachbargrundstücke
Meistens sind diese Dokumente in zweifacher oder dreifacher Ausführung beizulegen.
Abstände der Terrassenüberdachung zu Grundstücksgrenzen in Berlin
In den meisten Bundesländern kann eine Terrassenüberdachung, wenn Sie mind. 3 m von der Grundstücksgrenze entfernt ist, ohne Einverständnis des Nachbarn errichtet werden. In Berlin ist dieser Abstand nicht wirklich festgelegt. Deshalb sollten Sie sich bei Ihrem zuständigen Bauamt über das Nachbarschaftsgesetz und Grenzbebauung bei Terrassenüberdachungen informieren. Im Zweifelsfall ist es immer ratsam, sich das Einverständnis der anliegenden Nachbarn schriftlich geben zu lassen.
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