Baurechtliche Aspekte einer Terrassenüberdachung in Brandenburg
Die Errichtung einer Terrassenüberdachung kann den Wohnkomfort erheblich steigern und die Nutzung des Außenbereichs auch bei wechselhaftem Wetter ermöglichen. Allerdings sind beim Bau einer solchen Überdachung verschiedene baurechtliche Vorschriften zu beachten, insbesondere im Bundesland Brandenburg. In diesem Artikel werden die wichtigsten Aspekte des Baurechts in Bezug auf Terrassenüberdachungen erläutert.
1.Genehmigungspflicht
In Brandenburg unterliegt der Bau von Terrassenüberdachungen grundsätzlich dem Brandenburgischen Baugesetz (BbgBauG). Ob eine Genehmigung erforderlich ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab:
Größe und Höhe der Überdachung: Kleinere Überdachungen, die bestimmte Maße nicht überschreiten (z.B. eine Grundfläche von 20 m² oder eine Höhe von 3 m sowie 75 m³), können unter Umständen als „genehmigungsfrei“ gelten.
Wird die Höhe von 3 m überschritten so muss dann mind. 3 m Abstand zur Grenze eingehalten werden. Auch darf eine maximale Länge von 9 m direkt an der Grundstücksgrenze nicht überschritten werden.
Standort: Die Lage der Überdachung spielt ebenfalls eine Rolle. Wenn sie sich in einem ausgewiesenen Landschaftsschutzgebiet oder einem anderen geschützten Bereich befindet, sind strengere Regelungen zu beachten.
Nachbarrecht: Auch das Nachbarrecht kann Einfluss auf die Genehmigungspflicht haben. Bei Abstandsflächen zu Nachbargrundstücken müssen bestimmte Mindestabstände eingehalten werden. Es ist ratsam sich vor Beginn der Bauarbeiten bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde zu erkundigen, ob für das geplante Vorhaben eine Baugenehmigung erforderlich ist.
2. Bauantrag
Falls ein Bauantrag notwendig ist, muss dieser bei der zuständigen Gemeinde eingereicht werden. Der Antrag sollte folgende Unterlagen enthalten:
- Bauzeichnungen: Detaillierte Pläne der geplanten Überdachung.
- Lageplan: Eine Darstellung des Grundstücks mit den Abständen zu Nachbargrenzen.
- Baubeschreibung: Informationen über Materialien und Konstruktion.
- Nachweis der Statik
- ggf. ortsspezifisch notwendige Dokumente
Die Bearbeitungszeit für einen Bauantrag kann variieren, daher sollte man frühzeitig mit dem Verfahren beginnen.
Sprechen Sie in Brandenburg mit der zuständigen Baubehörde über Ihre Terrassenüberdachung.
Wir empfehlen unbedingt vor dem Kauf einer Überdachung in Brandenburg den Kontakt zur zuständigen Baubehörde oder zum zuständigen Bauamt herzustellen. Egal ob es sich in Ihrem Fall um den Bau einer Terrassenüberdachung mit oder ohne Baugenehmigung handelt. Die zuständige Behörde hat alle Informationen und so übersehen Sie nichts.
Da bei einem Bauvorhaben sehr viele Dinge nur im Einzelfall beurteilt werden können unterstreicht das unsere Empfehlung die Behörde aufzusuchen. Oft gibt es unterschiedliche Bebauungspläne in den Städten und Gemeinden. Diese müssen wie erwähnt natürlich eingehalten werden. Wir können diesbezüglich daher keine allgemein zusammengefasste Antwort, für ganz Deutschland bzw. ganz Brandenburg geben.
Unbedingt vor Baubeginn die Behörde aufsuchen. Denn sollte sich im Nachhinein herausstellen, dass etwas vergessen oder falsch umgesetzt wurde, muss im schlimmsten Fall die schöne neue Überdachung wieder abgebaut werden. Das wäre sehr schade.
Warum meine Terrassenüberdachung in Brandenburg auch meine Nachbarn interessiert?
Wie bereits beschrieben gilt es die vorgeschriebenen Abstände einzuhalten. Können Sie auf Ihrem Grundstück den Abstand zum Nachbarn nicht einhalten, bedeutet das nicht sofort, dass der Bau einer Überdachung nicht möglich ist. Ein Einverständnis der betroffenen Nachbarn ist hier notwendig. Wir empfehlen dieses Einverständnis unbedingt in schriftlicher Form einzuholen. Außerdem sollten Sie das vor dem Baubeginn der Terrassenüberdachung einholen.
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